Beschreibung:
„Schwere“ Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.
Einschluss
A2,A1,AM
Mindestalter
24 Jahre
20 Jahre (nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2)
21 Jahre (für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A)
Vorbesitz erforderlich
Nein
Beschreibung:
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zur Leermasse: maximal 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h mit einer Leistung von bis 15 kW.
Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:
Einschluss
AM
Mindestalter
16 Jahre
Vorbesitz erforderlich
Nein
Beschreibung:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
Leistung: maximal 35 kW.
Verhältnis Leistung zur Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.
Einschluss
A1, AM
Mindestalter
18 Jahre
Vorbesitz erforderlich
Nein
Beschreibung:
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:
Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:
(50 cm³, bbH 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Mindestalter
16 Jahre
Vorbesitz erforderlich
Nein
Beschreibung:
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
Mindestalter
15 Jahre
Vorbesitz erforderlich
Nein